Diese Bedingungen gelten ergänzend zu Vertragsverhältnissen, wenn der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht einge- schlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Die von uns angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt unser Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Ansonsten gelten angemessene Lieferfristen.
Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.
Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haften wir ausschließlich für den Rechnungswert derjenigen Ware bzw. Teilmenge der Ware, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und für gebrauchte Sachen ein Jahr. Hingegen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Bestellers, die auf den Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind oder auf grobes Verschulden gestützt werden.
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt insoweit die Gewährleistung.
Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass uns die Entscheidung vorbehalten ist, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung bleibt uns die Auswahl zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung vorbehalten.
Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nach- erfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in die- sen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung unsererseits folgendes: a) Der Besteller hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche zwei Wochen nicht unterschreitet. b) Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. c) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist: (aa) Schadensersatzansprüche des Bestellers hinsichtlich der Haftung für Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, sind weder ausgeschlossen noch beschränkt. (bb) Schadensersatz kann der Besteller nur in Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von uns verlangen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. (cc) Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Gegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Wir haften grundsätzlich dann nicht für Pflichtverletzungen, wenn diese im Zusammenhang mit von uns erstellten Prototypen bzw. Musterteilen oder Werkleistungen stehen, die aufgrund vom Besteller geprüfter Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Gleiches gilt bei Verwendung von seitens des Bestellers zur Verfügung gestelltem Material, für welches eine etwaige Prüfpflicht und die Vergütung etwaiger Rechte Dritter einschließlich Lizenzen dem Besteller obliegt. Wir übernehmen aber die Pflicht, den Besteller – soweit erkennbar – unverzüglich auf eine Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens möglich ist.
Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung all unserer Forderungen gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum in unserem Eigentum.
Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber automatisch an uns ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an uns Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller.
Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware betroffen, so ist uns dies sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, verbleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte an unseren Werkleistungen einschließlich Ideen und Entwürfe bei uns und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, und zwar auch dann, wenn die in diesem Gesetz vorgesehene Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Soweit Nutzungsrechte auf den Besteller übertragen werden, handelt es sich grundsätzlich um einfache Nutzungsrechte beschränkt auf den Vertragszweck ohne Zugriffsrechte auf die Software und ohne das Recht auf Veränderung/Bearbeitung.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Besteller nur mit unserer Zustimmung abtreten.
Erfüllungsort ist Gaimersheim.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Ingolstadt.